In beide Richtungen befahrbarer Radweg Steinfurter Str. bis Verbindungsweg zur Philippistraße

Der kurze Anschnitt des Radweges der Steinfurter Straße sollte bis zum Verbindungsweg zur Philippistraße für Radfahrer in beide Richtungen befahren werden dürfen. Der Verbindungsweg darf von beiden Richtungen befahren werden.

Rad- und Fußweg sind hier ausreichend breit für einen Radverkehr in zwei Richtungen.

So werden die gefährlichen Überquerungen der Steinfurter Str. auf Höhe der Einmündung zur Philippistr. unnötig.

Status:

Wird nicht umgesetzt

Begründung:

Der Komfortgewinn würde einen höhere Verkehrsgefährdung hervorrrufen.

Verlauf:

  • Wird In Form einer Anregung nach §24 GO beim Rat der Stadt Münster eingereicht.
  • Einbringung in den Rat.

Dokumente: