Jährlich max. 15 Anregungen nach §24 GO NRW pro Einreichende

Jährlich max. 15 Anregungen nach §24 GO NRW pro Einreichende

Status:

wird nicht weiter verfolgt

Anmerkung:

Es handelt sich hierbei um Landesgesetzgebung auf die die Stadt Münster keinen Einfluss hat. Hier können immer nur Ideen weiterverfolgt werden, die im Aufgaben- und Kompetenzbereich der Stadt Münster liegen.