Jährlich max. 15 Anregungen nach §24 GO NRW pro Einreichende
Status:
wird nicht weiter verfolgt
Anmerkung:
Es handelt sich hierbei um Landesgesetzgebung auf die die Stadt Münster keinen Einfluss hat. Hier können immer nur Ideen weiterverfolgt werden, die im Aufgaben- und Kompetenzbereich der Stadt Münster liegen.