Die Stadt soll an Bushaltestellen, die regelmäßig zerstört werden (z.B. Kristiansandstraße) Kameras installieren.
Status:
color=”red”>Wird nicht umgesetzt
Begründung:
Gem. Verwaltung liegt dies nach §15 Polizeigesetz NRW in der alleinigen Zuständigkeit der Polizei.
- 09.12.2015 – In Form einer Anregung nach §24 GO beim Rat der Stadt Münster eingereicht.
- 16.12.2015 – Einbringung in den Rat.
Dokumente:
- Anregung nach 24 GO: Kameras an redelmaessig zerstoerten Bushaltestellen (PDF).