Radwegbenutzungspflicht aufheben

Die zuständige Verwaltung möge die Benutzungspflicht für alle Radwege im Stadtbereich Münster aufheben.

Begründung:
In Münster sind im Prinzip alle Fahrradwege als benutzungspflichtig gekennzeichnet (blaues Radwegschild), d.h. dass diese Radwege durch Fahrradfahrer benutzt werden müssen und nicht auf die Straße ausgewichen werden darf.
Trotz der teilweise viel zu engen Radwege und deshalb zwangsläufig folgenden Konflikte mit Fußgängern sowie der potentiell größeren Unfallgefahr (da Radfahrer außerhalb des Sichtfeldes des motorisierten Verkehrs fahren), hält die Stadtverwaltung an der Benutzungspflicht fest.
Insbesondere aufgrund des hohen Anteils des Radverkehrs in Münster ist dies fahrlässig und nicht zuletzt deshalb werden monatlich 180 Radfahrer nach einem Unfall ins Krankenhaus eingeliefert (laut Polizei Münster).

Statt Imagekampagnen gegen diese erschreckenden Unfallzahlen („Sicher durch Münster“: Warnweste, Radhelm), sollte endlich die Benutzungspflicht auf allen innerstädtischen Radwegen aufgehoben werden. Dies bringt gleich mehrere positive Aspekte mit sich:
– Fahrradfahrer dürfen (und sollen) auf der Straße fahren und damit im Blickfeld des motorisierten Verkehrs.
– Die Gesamtgeschwindigkeit innerhalb der Stadt wird sich dadurch höchstwahrscheinlich verringern. Dies verringert die Anzahl schwerer Unfälle, senkt die Emissionen sowie den allgemeinen Stresslevel.
– Konflikte von Fahrradfahrern mit Fußgängern werden reduziert, da die vorhandenen räumlichen Ressourcen optimal genutzt werden können.
– Münster wird endlich seinem sagenumwobenen Titel „Fahrradhauptstadt“ gerecht, in dem es endlich eine dem Radverkehr zugewandte Verkehrspolitik betreibt und Radverkehr nicht nur als vorhandenes Übel betrachtet.

Darüber hinaus ist bereits seit mehr als 18 Jahren (seit dem 1.9.1997, juristisch bestärkt 2010) eine Benutzungspflicht für Radwege „nur dort anzuordnen, wo das aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“ und dies auch nur „aus Verkehrssicherheitsgründen“, nicht aber damit Autos unbehindert oder schneller fahren können.

Status:

Wird nicht umgesetzt

Begründung:

Aus rechtlichen Gründen kann dies nur in Einzelfällen, nicht aber stadtweit geschehen.

Verlauf:

  • 09.12.2015 – In Form einer Anregung nach §24 GO beim Rat der Stadt Münster eingereicht.
  • 16.12.2015 – Einbringung in den Rat.