Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten

Zuerst möchten wir hier einmal die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten vorstellen:

Ab 2020 wählen alle BürgerInnen Münsters alle fünf Jahre den Oberbürgermeister, den Rat der Stadt Münster und die Bezirksvertretung in ihrem Stadtbezirk.

Es gibt per Gesetz und durch die Stadt Münster einzelne Beteiligungsmöglichkeiten, die die Menschen in Münster nutzen können, um direkt Einfluss auf die Gestaltung ihres Umfelds nehmen können.

Je mehr Einfluss damit verbunden ist, desto Höhe sind aber auch die Voraussetzungen, diese in Anspruch nehmen zu können. Die Voraussetzungen stellen wir bei den einzelnen Beteiligungsmöglichkeiten vor.

Dabei wird auch zwischen BürgerInnen und Einwohnerinnen unterschieden.

  • BürgerIn ist, wer bei der Kommunalwahl wahlberechtigt ist.
  • EinwohnerIn ist, wer in Münster wohnt, aber nicht bei der Kommunalwahl wahlberechtigt ist