Beteiligung bei der Stadtplanung

– Bürgeranhörung

Die BürgerInnen werden vom Amt für Stadtentwicklung frühzeitig in einer öffentlichen Veranstaltung über Bebauungspläne (Vorentwurf) informiert. Über das Planungsvorhaben soll dort informiert und dieses diskutiert werden. Alle Anregungen werden den zuständigen politischen Gremien übergeben. Die Leitung der Veranstaltung hat der jeweilige Bezirksbürgermeister. Zur Veranstaltung eingeladen wird über die örtliche Presse. Eine Woche vor dem Termin liegen die Unterlagen im Kundenzentrum des Bauordnungsamtes und ggf. im Stadtteil aus.

– Offenlegung

In der Offenlegung wird der Bebauungsplan als Planzeichnung mit allen Begründungen, textlichen Festsetzungen, gutachten und anderen Unterlagen einen Monat lang im Kundenzentrum des Bauordnungsamtes ausgelegt. In dieser Zeit kann man unter Wahrung der angegebenen fristen schriftlich Anregungen oder Kritik zu den Inhalten an die Planungsverwaltung richten. Dazu gibt es zeitnah eine Eingangsbestätigung. Nach dem Ende der öffentlichen Auslegung prüft das zuständige Team alle schriftlichen Anregungen und Kritiken. Dann bereitet es für jeden einzelnen inhaltlichen Aspekt, der vorgetragen wurde, einen speziellen und begründeten Vorschlag für die Entscheidung an die Politik vor. Ob in diesen Beschlussvorschlägen Teile oder komplette Anregungen aufgegriffen werden, entscheidet das Team der Verwaltung.