Der Rat der Stadt oder eine Bezirksvertretung können darüber verpflichtet werden, über eine Angelegenheit in ihrem Zuständigkeitsbereich zu beraten und zu entscheiden. Der Rat entscheidet über die Zulässigkeit und innerhalb von vier Monaten über den Antrag selbst. Vertretungsberechtigte personen der Antragsteller dürfen den Antrag während der Sitzung erläutern.
Bedingungen:
- schriftliche Antragsstellung
- Antragssteller mindestens 14 Jahre alt
- Antragssteller lebt mindestens 3 Monate in der Gemeinde / im Stadtbezirk
- 4% der Einwohnerinnen, höchstens 8000 Unterschriften von EinwohnerInnen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) für den Rat
- bei Bezirksvertretung 4% der Einwohnerinnen