Einwohnerfragestunde (§13 GeschO Rat)

Die Stadt Münster hat entschieden, von der Möglichkeit einer Einwohnerfragestunde gem. der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen. Damit kann man in öffentlicher Sitzung eine Frage an die Politik oder Verwaltung stellen. Bedingung ist, dass die Frage zehn Arbeitstage vor der Sitzung beim Oberbürgermeister oder – je nach Zuständigkeit – beim Bezirksbürgermeister vorliegen. Es können Fragen zu allen öffentlichen Angelegenheiten der Stadt Münster oder eines einzelnen Stadtbezirks gestellt werden, sofern es nicht gegen Gesetze verstößt oder es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt.

Bedingungen:

  • Eine Frage kann nicht anonym gestellt werden.
  • Eine Person kann nicht die gleiche Frage zweimal einreichen.

Eine Zusatzfrage pro Fragesteller ist zulässig, wenn eine solche im Zusammenhang der Beantwortung der Frage auftaucht.

Der Fragesteller wird rechtzeitig vorab informiert, in welcher Sitzung die Frage beantwortet wird. Ist man verhindert, bekommt man eine schriftliche Antwort.

Dokumente: