Nach §24 der Gemeindeordnung NRW kann sich jeder mit Anregungen oder Beschwerden (GO 24) an den Rat der Stadt oder die Bezirksvertretung in seinem Stadtgebiet wenden. Dies gilt nur für Angelegenheiten, die in den entsprechenden Zuständigkeitsbereich fallen und es muss schriftlich geschehen. In jedem Fall wird man über das Ergebnis seiner eingereichten Anregung oder Beschwerde unterrichtet.
– Anregungen
Mit einer Anregung will man erreichen, dass die Gemeinde etwas Bestimmtes tut oder unterlässt. Die Anregung wird nach Einreichung dem zuständigen Gremium bekannt gegeben. Danach entscheidet das zuständige Gremium (Rat, Bezirksvertretung, ein Fachausschuss oder die Verwaltung) über die Anregung.
-Beschwerden
Eine Beschwerde geht zuerst an die Beschwerdekommission, wo diese vorberaten wird. An der Sitzung kann der Beschwerdeführer teilnehmen. Die Kommission beschließt eine Empfehlung. Ist der Rat zuständig geht die Empfehlung an den Hauptausschuss, ist eine Bezirksvertretung zuständig, geht die Empfehlung dorthin. Dort wird dann darüber entschieden.
– Anmerkung
Leider führen Anregungen nach §24 Go NRW nicht automatisch dazu, dass der Rat der Stadt oder eine oder mehrere Bezirksvertretungen über das Thema der Anregung auch tatsächlich diskutieren und abstimmen. Meist entscheiden Ausschüsse oder die Verwaltung und wenn diese Entscheidung auch negativ ist, befasst sich kein Gremium weiter damit. Dazu bedarf es dann entweder einem Bürgerbegehren oder dass sich eine oder mehrere Ratsparteien des Themas annehmen und einen entsprechenden Antrag einbringen. Vielleicht bleibt uns ja die Hoffnung, dass die ein oder andere Partei unserer Seite folgt und sich einer der abgelehnten Ideen annimmt.
Dokumente: