IFG NRW

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)

Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen.

Hier der Gesetzestext: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668