Alle EinwohnerInnen haben ein recht auf Unterrichtung. Sie müssen frühzeitig über wichtige Planungen und Vorhaben in der Stadt informiert werden. Dies geschieht z.B. durch Bürgerversammlungen zu Bebauungsplänen oder öffentliche Auslegung von Haushaltsentwürfen. Termine dazu werden von der Stadt rechtzeitig über die Medien bekannt gegeben.